Der Berufsverband im neuen Jahr
Was treibt den Berufsverband der Deutschen Dermatologen in 2016 um, welche Ziele, aber auch Besorgnisse gibt es? BVDD-Vorstandsmitglied Dr. med. Ralph von Kiedrowski, Selters, wagt einen Blick in die Zukunft.
Angesichts der vorherrschenden Medienberichte über die Flüchtlingsproblematik und den IS-Terror in Europa, quasi direkt vor der Haustüre mit Einfluss auf das tägliche Leben wie ein Fußball-Länderspiel, scheinen berufspolitische Themen nicht wirklich wichtig zu sein.
Gute Vorsätze und etwas Positives
Und so rast die Zeit dahin, rein in die Sprechstunde, raus aus dem Sprechzimmer, und während nicht nur (längst) in den Geschäften, sondern auch in den Vorgärten und Fensterfronten zur
alljährlichen weihnachtlichen Beleuchtungsoffensive aufgerüstet wird – Kenner müssen unweigerlich an Stenkelfeld denken – und selbst Helene Fischer atemlos Weihnachtslieder trällert, wird einem
bewusst, dass wieder ein Jahr an uns vorbeigerauscht ist, hektisch und mit viel Arbeit. Und man fragt sich, was wird denn im neuen Jahr alles wieder auf uns niedergehen.
Fangen wir mit den guten Vorsätzen und etwas Positivem an! Und dies ist in 2016 einfach, denn gleich im Januar startet der BVDD mit zwei großartigen Zukunftsprojekten. Zum 1. Januar startet
bundesweit das telemedizinische Projekt der Video-Sprechstunde in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse und Patientus.de. Nach dem viel beachteten Positionspapier von BVDD und DDG und der
medial so heiß begehrten Pilotphase ist es nun allen Dermatologen freigestellt, sich dieser Praxis-Innovation anzuschließen. Ungeachtet der zukünftigen Möglichkeiten, die diese Prozess-Innovation
noch für die dermatologische Versorgung mit sich bringen kann und wird, ist jetzt schon eine auch finanziell attraktive Entlastung für Zweit-Konsultationen im Rahmen des Therapie- und
Nebenwirkungsmanagements sicher. Folglich ist auch das Interesse weiterer Krankenkassen groß.
Image-Gewinn für die ganze Fachgruppe und jede einzelne Praxis
Und nicht zu vergessen: der Image-Gewinn für die ganze Fachgruppe, aber auch jede einzelne Praxis.
Und auf Bundesebene werden derzeit Projekte entwickelt und geprüft, die ggf. auch eine Förderung aus dem Innovationsfond beanspruchen können. Darin „liegen“ nach Verabschiedung des
Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) im Sommer immerhin 300 Millionen Euro jährlich. Dermatologen, die tun was! Machen auch Sie mit!
Größte Medienkampagne des BVDD: „Bitte Berühren“
„Mitmachen“ heißt‘s dann auch ab dem 21. Januar 2016: Bisher begehen Sie diesen Tag wahrscheinlich nur als „Ehrentag des Eichhörnchens“ oder als „Internationaler Jogginghosentag“. Bekannter ist
dieser Tag aber als „Weltknuddeltag“, bei uns auch National Hug Day genannt, also dem Tag der Umarmung. Dieser 21. Januar wird der Auftakt zur bislang größten Medienkampagne des BVDD werden, mit
dem Slogan „Bitte Berühren“ starten wir eine Laien-Pressekampagne zur Awareness von Psoriasis, die sich gezielt an Betroffene mit Schuppenflechte und deren Angehörige wendet und die
(leitliniengerechte) Versorgung der Patienten durch die Fachkompetenz der Dermatologinnen und Dermatologen in den Mittelpunkt stellt. Die Reichweite und damit auch der Imagegewinn für unsere
Berufsgruppe wird durch die Kooperation mit Bild.de alle unsere bisherigen Kampagnen übertreffen. Interessierte Praxen – und damit sind nicht nur die Psoriasis-Schwerpunktpraxen gemeint –
können/sollen sich beteiligen, es wird Plakate und ein Internetangebot geben. Angelegt ist diese Aktion natürlich nicht auf diesen einen Tag, sondern „Bitte Berühren“ ist auf mehrere Jahre hin
konzipiert und soll die Versorgung dieser Erkrankung auch vor dem Hintergrund der WHO-Resolution nachhaltig verbessern!
Dies wird auch von den Verantwortlichen der Kostenträger und der Politik nicht ignoriert werden können; der BVDD wird diese Öffentlichkeit nutzen und die wichtigen Anliegen der Dermatologie
weiter in den entscheidenden Gremien positionieren. Dazu nimmt ebenfalls ab Jahresbeginn die „Stabsstelle Politik“ ihre Arbeit auf. In enger Anbindung an den BVDD-Vorstand und die Pressestelle
professionalisiert der Verband seine politische Arbeit in Berlin, weit über das Maß ehrenamtlicher Möglichkeiten hinaus.
Dies ist auch absolut nötig, betrachtet man die jüngsten politischen Gesetzesvorgaben, die teilweise ohne große Öffentlichkeit und trotz gesundheitspolitscher Gegenwehr der Ärzteschaft
„durchgedrückt“ wurden und uns nun in 2016 beschäftigen werden!
Termin-Service-Stellen wider jede Argumentation durchgesetzt
Beispiele? Nun auch da hat der Januar gleich etwas zu bieten: am 26. 01. nehmen die Termin-Service-Stellen offiziell ihre Arbeit auf. Wider jede Argumentation wurde sie im GKV-VSG durchgesetzt,
Herr Lauterbach lässt grüßen.
In einem budgetierten System werden dem Versicherten weitere Versprechungen gemacht, viele Fragen sind auch heute noch offen und es wird eine Menge Geld kosten – natürlich das der
niedergelassenen Vertragsärzte.
Der BVDD hatte schon kurz nach Bekanntwerden der unsinnigen Koalitionsvereinbarung mit belastbaren Zahlen dargestellt, dass die Versorgung von medizinisch dringlichen Erkrankungen und erst Recht
den echten Notfällen in der Fachgruppe kollegial ausreichend abgedeckt sind, dies wollte selbst der Minister nicht wirklich hören. Populismus vor medizinischem Sachverstand, den man einem
Juristen nun mal nicht abverlangen kann.
Kontroverses Thema „Portalpraxen“
Kontrovers bleibt auch die Diskussion um das Thema „Portalpraxen“. Hier hat sich die Politik abermals in die Sicherstellung der ambulanten Versorgung „eingemischt“, auch wenn im Beschlusstext
letztlich ein „Soll“ statt ein „Muss“ steht.
Die KVen werden nämlich zukünftig dazu verpflichtet, so genannte Portalpraxen an den Krankenhäusern einzurichten. Diese sollen dann flächendeckend für Notfälle zur Verfügung stehen und das
direkte Aufsuchen der Krankenhaus-Notambulanzen damit unterbinden. Auch eine stationäre Einweisung kann somit dann nur noch nach Konsultation einer solchen Portalpraxis erfolgen, die bislang in
großem Maße „üblichen Selbstzuweisungen“ würden damit entfallen, so die Befürworter der Gesetzesänderung, die es auch in KV-Reihen gibt.
Aber nur dort, wo in den letzten Jahren bereits ein flächendeckender organisierter Notdienst (häufig auch in Räumlichkeiten eines regionalen Krankenhauses) aufgebaut wurde.
Dort sieht man in dem Gesetz eine Bestätigung der KV-Politik der letzten Jahre und durch das Einsparungspotenzial im Bereich der stationären Einweisungen aus dem Notfalldienst auch eine gute
Verhandlungsgrundlage mit den Kostenträgern um Millionenbeträge, die in die ambulante Versorgung fließen könnten.
Anders wird dies in den KVen gesehen, wo diese Strukturen (noch) nicht vorliegen und kollegiale Notfalldienste dezentral durchgeführt werden.
Geldmittel-Verschiebung von ambulant nach stationär
Hier kritisiert man die „Verschiebung“ von Geldmitteln vom ambulanten in den stationären Bereich, da die KVen die Einrichtung dieser Portalpraxen finanzieren müssen. „Auch sieht man in diesem
Vorhaben aus ärztlicher Sicht nur einen Rettungsversuch ansonsten unwirtschaftlicher Kleinst-Krankenhäuser zulasten der Niedergelassenen“, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Der
Bundesgesundheitsminister begründete in der Debatte die Regelung einfach nur mit einer notwendigen „besseren Verzahnung der Notfallversorgung zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und
Krankenhäusern“, die Förderung der Krankenhäuser geht halt immer noch nicht weit genug.
Alte Variante die bessere?
Dies sind ganz grob die berufspolitischen Themen der ersten drei bis vier Monate, danach verblasst die Glaskugel, zu unwirklich erscheint im Moment noch der 1. Oktober 2016 als Termin für die
neue GOÄ-Reform. Und in Anbetracht der vielen Kritikpunkte, die immer wieder aus den Verhandlungskreisen an die Öffentlichkeit dringen, kann man sich auch fragen, ob nicht die jetzige antiquierte
und unterfinanzierte Variante immer noch die bessere ist.
Es bleibt spannend und es wird weiter viel zu tun geben, nicht nur bei der täglichen Versorgung unserer hautärztlichen Patienten. Dermatologen, die tun was – auch 2016!
Dr. med. Ralph von Kiedrowski