Allergologie Vor einer drastisch sinkenden Qualität bei der Versorgung von Allergiepatienten warnen maßgebliche Allergieexperten. Hintergrund ist ein Beschluss zur
Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für den Zusatztitel „Allergologie“.
Der Beschluss zur Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für den Zusatztitel „Allergologie“wurde im Mai 2018 beim 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt gefasst und trotz deutlicher, schriftlich geäußerter Bedenken von DGAKI, DDG, BVDD und ÄDA sowie zwei weiterer Fachgesellschaften aus Pneumologie und Pädiatrie am 16. November 2018 vom Bundesvorstand der Ärztekammern verabschiedet. Demnach soll die bisher für die Zusatzbezeichnung „Allergologie“ notwendige 18-monatige praktische Ausbildung unter Anleitung und Aufsicht komplett wegfallen; der inhaltliche Weiterbildungskatalog zu beherrschenden Fähigkeiten wurde zudem dezimiert. Allergologen, Dermatologen, Pneumologen und Pädiater befürchten deshalb in Deutschland zukünftig erhebliche Qualitätsverluste bei der Versorgung von Allergiepatienten.
Zusatztitel „Allergologe“ durch rein „berufsbegleitende Weiterbildung“
Die ärztliche Weiterbildung zum Allergologen soll eine optimale Ausbildung für die Diagnose und Therapie von Allergiepatienten sicherstellen. Sie beinhaltet sowohl theoretisches Wissen als auch Praxiserfahrung unter Anleitung. Zukünftig soll es jedoch möglich sein, den Zusatztitel „Allergologe“ durch eine rein „berufsbegleitende Weiterbildung“ zu erlangen, d. h., ohne vorgeschriebene feste Weiterbildungszeiten bei erfahrenen ÄrztInnen.
„Der Zusatztitel Allergologie muss mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung gekoppelt sein – alles andere wäre Etikettenschwindel.“
„Es genügt, wenn der Ausbilder dem auszubildenden Allergologen eine Bescheinigung ausstellt, die die Erfüllung der inhaltlichen Auflagen bestätigt“, betont Prof. Dr. med. Thomas Werfel,
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI), Hannover: „Konkret heißt das, die Ärzte können die Zusatzqualifikation quasi nebenbei im laufenden Betrieb
parallel zu ihrer Tätigkeit in Klinik oder Praxis erwerben“, so Werfel. „Wie man darauf kommt, dass 18 Monate Praxiserfahrung unter Anleitung plötzlich verzichtbar seien, kann niemand
nachvollziehen. Schließlich gilt es, auch schwer, z. T. lebensgefährlich erkrankte oder kompliziert zu behandelnde, chronisch allergiekranke Menschen zu betreuen“, kritisiert Werfel.
„Allergologie ist aufgrund der Bandbreite der Symptome und verwandten Diagnosen oft Detektivarbeit. Praxiserfahrung ist daher unerlässlich, um Symptome richtig deuten zu können und die richtige
Behandlung einzuleiten.“
Sollte der Beschluss des Ärztetages umgesetzt werden, können Patienten die Qualifikation von Ärzten mit dem Zusatztitel „Allergologie“ gar nicht einordnen. „Für sie wird es dann nicht möglich
sein, zu erkennen, ob ein Arzt mit dem Zusatztitel Allergologe wirklich erfahren im Umgang mit schwer Betroffenen ist oder eine schmale organbezogene Turboausbildung absolviert hat, ohne
vertiefende klinische Erfahrungen zu sammeln“, so Werfel.
Im Bereich Allergologie nimmt Deutschland bereits jetzt eine Sonderstellung ein. Während in 22 europäischen Ländern eine dreijährige Ausbildung zum Allergologen vorgesehen ist, gilt für
Deutschland eine qualifizierte Zusatzausbildung von derzeit 18 Monaten als ausreichend. Einen Facharzt für Allergologie, zuletzt in Frankreich eingeführt und in den meisten europäischen Ländern
Standard, gibt es in Deutschland nicht.
Gegenmaßnahmen geplant
Angesichts des drohenden Qualitätsverlustes bei der Versorgung der Allergiepatienten sind Gegenmaßnahmen zur MWBO geplant. So wird die DGAKI zusammen mit den anderen Allergiegesellschaften und Patientenverbänden alle Kräfte bündeln, damit der Beschluss des Ärztetages in dieser Form nicht umgesetzt wird und auf dem nächsten Ärztetag möglichst revidiert wird. „Der Zusatztitel Allergologie muss mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung gekoppelt sein – alles andere wäre Etikettenschwindel“, so Werfel.
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Kontakt
Prof. Dr. med. Thomas Werfel
Präsident der DGAKI
Carl-Neuberg-Str. 1
30625 Hannover
Tel.: 0511 - 532-5092