Offene Sprechstunden Die überstürzte Einführung der offenen Sprechstunden
belastet Hautarztpraxen und Patienten.
Ende März 2019 hatten die Delegierten auf der Jahresversammlung des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) mit großer Mehrheit beschlossen, den aus Vertretern der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband bestehenden Bewertungsausschuss aufzufordern, die Dermatologen bei der Festlegung der Facharztgruppen, die laut Terminservice-
und Versorgungsgesetz (TSVG) offene Sprechstunden anbieten und dafür zusätzliches Honorar erhalten sollen, bei dieser Regelung außen vor zu lassen.
Hautärzte dürfen nicht außen vor bleiben
Leider konnten die Hautärzte mit diesem Ansinnen keinen Ausschluss aus den zu definierenden Fachgruppen erreichen. Mit Beschluss vom 19. Juni 2019 müssen daher auch Dermatologen seit
dem 1. September fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten – nicht zusätzlich zu den seit Mai geltenden 25 Wochenstunden Sprechzeit, die niedergelassene Ärzte für gesetzlich versicherte
Patienten zur Verfügung stellen müssen, sondern innerhalb dieser Zeit.
Erhebliche Probleme beim Terminmanagement
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen kritisiert die kurze Frist für die Umsetzung der Vorgabe als völlig unzumutbar für die vielen bereits bis ins kommende Jahr ausgebuchten
Hautarztpraxen. Die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgeschriebene Einführung von fünf offenen Sprechstunden pro Woche seit dem 1. September 2019 führt zu
erheblichen Problemen beim Terminmanagement vieler Hautarztpraxen.
Chaos vorprogrammiert
Da die Sprechstunden, in denen Patienten ohne Terminvereinbarung kommen können, innerhalb der regulären und zumeist weit im Voraus ausgebuchten GKV-Sprechstundenzeit liegen sollen, ist das Chaos
vorprogrammiert. Viele bereits einbestellte Patienten müssen jetzt umbestellt werden, um Kapazitäten für die offenen Sprechstunden zu schaffen.
Bezug zur Versorgungsrealität verloren
„Die kurze Frist, die Praxisinhabern bleibt, um die geforderten offenen Sprechstunden im Terminkalender unterzubringen, zeigt deutlich, dass die politisch Verantwortlichen den Bezug zur
Versorgungsrealität in den Praxen längst verloren haben“, so BVDD-Präsident Dr. med. Klaus Strömer, Mönchengladbach, in einer Stellungnahme des BVDD. „Der populistisch motivierte Eingriff in
unser Praxismanagement führt zu keinerlei Verbesserung der Versorgung, sondern belastet im Gegenteil das Verhältnis zu denjenigen Patienten, die jetzt neu einbestellt werden müssen“, betont der
BVDD-Präsident.
Warten bis auf den letzten Drücker
Hinzu kommen bis noch drei Wochen vor dem Stichtag unklare Ausführungsbestimmungen für die Gesetzesdetails auf Landesebene. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen setzen die Vorgaben des TSVG ganz
unterschiedlich um und warten bis auf den letzten Drücker mit Informationen für die Vertragsärzte“, beschreibt Strömer die Situation. „Wenn man uns schon in unserer unternehmerischen Freiheit
derart bevormundet, hätte man dies wenigstens handwerklich besser machen und deutlich mehr Zeit für die Umsetzung der Vorgaben in den Praxen einräumen müssen.“ So aber werden insbesondere
chronisch kranke Patienten, die auf regelmäßige Arzttermine angewiesen sind, für längere Zeit das Nachsehen haben.|
Kontakt:
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Wolfgang Hardt (verantw.)
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