Photodynamische Therapie
Erste Krankenkasse übernimmt die Kosten der PDT im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrags.
Bei Anwendung der photodynamischen Therapie (PDT), zum Beispiel bei aktinischer Keratose, war bislang keine oder nur eine minimale Bewegung der Kassen zu erkennen. Die Continentale Betriebskrankenkasse hat, als erste deutsche Krankenkasse, mit dem Gesundheitsverbund Nord (GVN) einen bundesweiten besonderen Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V zur Behandlung der aktinischen Keratose durch photodynamische Therapie geschlossen.
Seit Herbst 2017 Anspruch abgedeckt
Die Versicherten der BKK können diese ambulante Behandlung seit Herbst 2017 in Anspruch nehmen. Durch die Kooperation von onkoderm und dem GVN ermöglichen jetzt auch viele onkoderm-Praxen ihren
Patienten die Teilnahme an dieser hochwertigen medizinischen Leistung. Dabei ist der Einsatz und die Abrechnung der PDT als reguläre Kassenleistung eines der am längsten und intensivsten
diskutierten Themen in der Dermatologie. In Fachkreisen längst anerkannt als sinnvolle und hochwirksame Form der Therapie, zum Beispiel bei aktinischen Keratosen und oberflächlichen
Rumpfhautbasaliomen, kamen Patienten nur dann in den Genuss dieser Therapie, wenn sie privat versichert waren oder die Behandlung selbst gezahlt haben.
Nachdrückliche und intensive Lobbyarbeit
Weder die betroffenen Patienten noch die Dermatologen konnten damit zufrieden sein, diese Form der AK-Therapie nicht einsetzen zu können. Auch, und besonders bei onkoderm, dem bundesweiten
Netzwerk spezialisierter und innovativer Dermatologen, wurde dieses Thema sehr intensiv diskutiert. Neben nachdrücklicher und intensiver Lobbyarbeit sowie zahlreichen Veröffentlichungen von
onkoderm wurde immer wieder im Sinne der Patienten an die Kassen appelliert, die PDT endlich zu erstatten.
PDT in einen besonderen Versorgungsvertrag als erstattungsfähige Leistung aufgenommen
Die Continentale BKK hat, in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsverbund Nord (GVN) und in Kooperation mit dem Hersteller eines Photosensibilisator-Fertigprodukts, die PDT in einen besonderen
Versorgungsvertrag als erstattungsfähige Leistung aufgenommen. onkoderm unterstützt die Arbeit von GVN durch eine Fördermitgliedschaft seit dem 1. Januar 2018, und viele onkoderm-Praxen sind
bereits ebenfalls Mitglied im GVN geworden und lassen ihre Patienten dadurch an dieser hochwertigen medizinischen Leistung teilhaben.
Grundsätzlich auch bei vielen anderen GKV-Kassen einsetzbar
Die innerhalb des besonderen Versorgungsvertrages mit der Continentale BKK erprobten Abläufe und Prozeduren können grundsätzlich auch bei vielen anderen GKV-Kassen eingesetzt werden. Daher ist
für die nähere Zukunft durchaus damit zu rechnen, dass die PDT endlich bei den Kassen „ankommt“ und Patienten diese hochwertige und hocheffiziente Form der Therapie in Deutschland flächendeckend
erhalten können. DERMAforum sprach dazu mit Prof. Dr. med. Uwe Reinhold, niedergelassener Hautarzt in Bonn und erster Vorsitzender des onkoderm e. V.
Prof, Dr. med. Uwe Reinhold: „Wir sehen in dem bundesweiten besonderen Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V in der Tat den Durchbruch in der PDT
als kommende Kassenleistung.
Sie haben mit Ihrem Netzwerk an vorderster Front, wenn man so sagen will, für die PDT als Kassenleistung gekämpft. Glauben Sie, dass damit jetzt der Durchbruch erzielt wurde?
Prof. Dr. med. Uwe Reinhold: Ja, unbedingt. Nach vielen Jahren des Austauschs von Argumenten und Gegenargumenten übernimmt jetzt die erste Kasse die Kosten der PDT-Behandlung.
Das ist sehr vielversprechend und onkoderm wird sich, zusammen mit GVN und den Arzneimittelherstellern, weiter intensiv für eine bundesweite und flächendeckende PDT-Versorgung einsetzen.
Wie sieht die Zusammenarbeit innerhalb des besonderen Versorgungsvertrags mit GVN und der Continentale BKK konkret aus?
Reinhold: Bei gegebener Indikation und fachärztlicher Bewertung der Behandlungsalternativen führt der onkoderm-Kollege die Behandlung des Patienten durch. Die Erstattung der
gesetzlichen Krankenkassen erfolgt über den GVN. Medikation, Behandlung und Dokumentation sowie Anwendung und Nachsorge sind durch erprobte Prozeduren für die teilnehmende Praxis einfach zu
handhaben und werden entsprechend auch fair vergütet. Wir sehen darin in der Tat den Durchbruch in der PDT als kommende Kassenleistung.
Eine wichtige Frage aus Sicht der Dermatologen: Besteht in Ihren Augen nicht die Gefahr, dass, wenn die PDT dann einmal reguläre Kassenleistung wird, die GOÄ-Leistung weit unter Wert
abgerechnet werden muss?
Reinhold: Diese Gefahr besteht hier zum Glück nicht! Die Vergütung der Behandlung ist ähnlich zur bisherigen Vergütung analog GOÄ. Das ist absolut fair und transparent.
Kontakt:
Prof. Dr. med. Uwe Reinhold
Dermatologisches Zentrum Friedensplatz 16
53111 Bonn
Tel. 0228 / 22 7 209 - 200
Fax 0228 / 22 7 209 - 116