Titelthema März 2018 - Durchbruch bei der PDT?

Photodynamische Therapie
Erste Krankenkasse übernimmt die Kosten der PDT im ­Rahmen eines besonderen Versorgungs­vertrags.

Prof. Dr. med. Uwe Reinhold  (Foto: privat)
Prof. Dr. med. Uwe Reinhold (Foto: privat)

Bei Anwendung der photodynamischen Therapie (PDT), zum Beispiel bei aktinischer Keratose, war bislang keine oder nur eine minimale Bewegung der Kassen zu erkennen. Die Continentale Betriebskrankenkasse hat, als erste deutsche Krankenkasse, mit dem Gesundheitsverbund Nord (GVN) einen bundesweiten besonderen Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V zur Behandlung der aktinischen Keratose durch photodynamische Therapie geschlossen.


Seit Herbst 2017 Anspruch abgedeckt


Die Versicherten der BKK können diese ambulante Behandlung seit Herbst 2017 in Anspruch nehmen. Durch die Kooperation von ­onkoderm und dem GVN ermöglichen jetzt auch viele onkoderm-Praxen ihren Patienten die Teilnahme an dieser hochwertigen medizinischen Leistung. Dabei ist der Einsatz und die Abrechnung der PDT als reguläre Kassenleistung eines der am längsten und intensivsten diskutierten Themen in der Dermatologie. In Fachkreisen längst anerkannt als sinnvolle und hochwirksame Form der Therapie, zum Beispiel bei aktinischen Keratosen und oberflächlichen Rumpfhautbasaliomen, kamen Patienten nur dann in den Genuss dieser Therapie, wenn sie privat versichert waren oder die Behandlung selbst gezahlt haben.


Nachdrückliche und intensive Lobbyarbeit


Weder die betroffenen Patienten noch die Dermatologen konnten damit zufrieden sein, diese Form der AK-Therapie nicht einsetzen zu können. Auch, und besonders bei onkoderm, dem bundesweiten Netzwerk spezialisierter und innovativer Dermatologen, wurde dieses Thema sehr intensiv diskutiert. Neben nachdrücklicher und intensiver Lobbyarbeit sowie zahlreichen Veröffentlichungen von ­onkoderm wurde immer wieder im Sinne der Patienten an die Kassen appelliert, die PDT endlich zu erstatten.


PDT in einen besonderen Versorgungsvertrag als erstattungsfähige Leistung aufgenommen


Die Continentale BKK hat, in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsverbund Nord (GVN) und in Kooperation mit dem Hersteller eines Photosensibilisator-Fertigprodukts, die PDT in einen besonderen Versorgungsvertrag als erstattungsfähige Leistung aufgenommen. ­onkoderm unterstützt die Arbeit von GVN durch eine Fördermitgliedschaft seit dem 1. Januar 2018, und viele onkoderm-Praxen sind bereits ebenfalls Mitglied im GVN geworden und lassen ihre Patienten dadurch an dieser hochwertigen medizinischen Leistung teilhaben.


Grundsätzlich auch bei vielen anderen GKV-Kassen einsetzbar


Die innerhalb des besonderen Versorgungsvertrages mit der Continentale BKK erprobten Abläufe und Prozeduren können grundsätzlich auch bei vielen anderen GKV-Kassen eingesetzt werden. Daher ist für die nähere Zukunft durchaus damit zu rechnen, dass die PDT endlich bei den Kassen „ankommt“ und Patienten diese hochwertige und hocheffiziente Form der Therapie in Deutschland flächendeckend erhalten können. DERMAforum sprach dazu mit Prof. Dr. med. Uwe ­Reinhold, niedergelassener Hautarzt in Bonn und erster Vorsitzender des onkoderm e. V.

 

Prof, Dr. med. Uwe Reinhold: „Wir sehen in dem bundesweiten besonderen Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V in der Tat den Durchbruch in der PDT als kommende Kassen­leistung.

Sie haben mit Ihrem Netzwerk an vorderster Front, wenn man so sagen will, für die PDT als Kassenleistung gekämpft. Glauben Sie, dass damit jetzt der Durchbruch erzielt wurde?


Prof. Dr. med. Uwe Reinhold: Ja, unbedingt. Nach vielen Jahren des Austauschs von Argumenten und Gegenargumenten übernimmt jetzt die erste Kasse die Kosten der PDT-Behandlung. Das ist sehr vielversprechend und ­onkoderm wird sich, zusammen mit GVN und den Arzneimittelherstellern, weiter intensiv für eine bundesweite und flächendeckende PDT-Versorgung einsetzen.

Wie sieht die Zusammenarbeit innerhalb des besonderen Versorgungsvertrags mit GVN und der Continentale BKK konkret aus?

 

Reinhold: Bei gegebener Indikation und fachärztlicher Bewertung der Behandlungsalternativen führt der onkoderm-Kollege die Behandlung des Patienten durch. Die Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt über den GVN. Medikation, Behandlung und Dokumentation sowie Anwendung und Nachsorge sind durch erprobte Prozeduren für die teilnehmende Praxis einfach zu handhaben und werden entsprechend auch fair vergütet. Wir sehen darin in der Tat den Durchbruch in der PDT als kommende Kassenleistung.

Eine wichtige Frage aus Sicht der Dermatologen: Besteht in Ihren Augen nicht die Gefahr, dass, wenn die PDT dann einmal reguläre Kassenleistung wird, die GOÄ-Leistung weit unter Wert abgerechnet werden muss?

 

Reinhold: Diese Gefahr besteht hier zum Glück nicht! Die Vergütung der Behandlung ist ähnlich zur bisherigen Vergütung analog GOÄ. Das ist absolut fair und transparent.

Kontakt:

Prof. Dr. med. Uwe Reinhold

Dermatologisches Zentrum Friedensplatz 16

53111 Bonn

Tel. 0228 / 22 7 209 - 200

Fax 0228 / 22 7 209 - 116

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