Titelthema Januar/Februar 2018

Beschlossenes und noch Offenes

Gesundheitspolitik 2018
Karl Adler, der gesundheitspolitische Sprecher der Dermatologie-Förderunternehmen, informiert über das, was Dermatologen ab 2018 im Gesundheitswesen zu erwarten haben – und was nicht.

Karl Adler Manager Kft Jozsef Attila utca 22B, H-8315 Gyenesdias UNGARN +367035380662 karl.adler@web.de
Karl Adler Manager Kft Jozsef Attila utca 22B, H-8315 Gyenesdias UNGARN +367035380662 karl.adler@web.de

Seit 1. Januar 2018 sind u. a. folgende Neuregelungen in Kraft getreten:
Mit dem HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) wurde beschlossen, dass für freiwillig Versicherte die Beitragsbemessungsgrenze dahingehend geändert wird, dass sich die Krankenkassenbeiträge Selbstständiger (und damit auch für ärztliche Praxisinhaber) stärker an den tatsächlichen Einnahmen orientieren. Bezugsgrößen dazu sind sowohl die unmittelbaren Arbeitseinkommen plus andere beitragspflichtige Einnahmen, zunächst vorläufig auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids.
Der vom BMG festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV wurde um 0,1 Prozent (auf nun 1,0 %) abgesenkt.
In diesem Rahmen legen die jeweiligen Krankenkassen ihre individuellen Zusatzbeiträge für ihre Mitglieder fest. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag versus Vorherigem, steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, um zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Eine Übersicht der aktuellen Höhen der Zusatzbeiträge ist auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes einsehbar.


Geänderte Berechnungsgrößen für GKV und Pflegeversicherung


Die Jahresarbeitsentgeldgrenze für die Versicherungspflicht der GKV wurde auf jährlich 59.400 Euro angehoben (2017: 57.600 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV stieg auf jährlich 53.100 Euro (2017: 52.200 Euro) bzw. auf monatlich 4.425 Euro (2027: 4.350 Euro). Die Bezugsgröße für viele Werte im Sozialversicherungssystem wie z. B. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der GKV, erhöhte sich auf 3.045 Euro monatlich in den alten Bundesländern und auf 2.695 Euro in den neuen Bundesländern. (2017: 2.975 Euro/2.660 Euro). Die Datenbasis für von Kliniken erbrachten Leistungen stellt eine wesentliche Grundlage für gesundheitspolitische Planungen und Entscheidungen dar. Durch die neue Krankenhausstatistik-Änderungsverordnung wurde diese Datenbasis ab 2018 weiterentwickelt. Das BMG hat verfügt, dass auf einige bisherige Erhebungsdaten verzichtet wird und andere Merkmale neu erfasst werden. Unter anderem soll durch die Erfassung in den Kliniken erbrachter ambulanter Leistungen ein zusätzlicher entscheidungsrelevanter Informationsgewinn generiert werden – soweit zu beschlossenen Neuerungen seit 1. Januar 2018.

Karl Adler:

„Diese eindeutig faktische Aufforderung, auf Ihren entsprechenden Topikaverordnungsrezepten das Aut-idem-Kreuz zu setzen, stellt für Sie nun eine sich darauf berufungsfähige Absicherung zu Aut-idem-Kreuz-Rückfragen und -Statistiken dar.“

Für die Dermatologie von besonderer Bedeutung ...


... ist die zum Jahreswechsel publizierte AWMF-Leitlinie mit dem Titel: „Leitlinie zum Gebrauch von Präparationen zur lokalen Anwendung auf der Haut (Topika)". Mit der darin mit 100 %igem Konsens der Experten-Autoren formulierten Empfehlung (Zitat:) „Eine Substitution, die sich nur an der Wirkstoffgleichheit von Arzneimitteln orientiert und die galenische Grundlage unbeachtet lässt, wird nicht empfohlen". Diese eindeutig faktische Aufforderung, auf Ihren entsprechenden Topikaverordnungsrezepten das Aut-idem-Kreuz zu setzen, stellt für Sie nun eine sich darauf berufungsfähige Absicherung zu Aut-idem-Kreuz-Rückfragen und -Statistiken dar.


Noch offen ist ...


... gegenwärtig das Thema der Einführung der sogenannten Bürgerversicherung. Denn obwohl die „Bürgerversicherungs“-Einführung nicht in den Sondierungsgesprächen vereinbart wurde, versucht die SPD-Spitze nun, um ihre Basis zur GRO-KO-Zustimmung zu motivieren, indem sie eine „Nachbesserung“ in Aussicht stellt, sofern es zur GRO-KO-Zustimmung kommt.
Dann würde in den Koalitionsverhandlungen die „Bürgerversicherung“ erneut umsetzungsorientiert thematisiert werden.
Die Linienlosigkeit und die Vereinbarungsunverbindlichkeitshaltung der SPD offenbart sich deutlich am Thema „Bürgerversicherung“, indem sowohl zahlreiche SPD-Basispolitiker als auch Spitzenpolitiker die SPD-Führung mit dem Thema „Bürgerversicherung“ geradezu vor sich hertreiben. Es ist m. E. auch nicht ausgeschlossen, dass das Thema GRO-KO am Thema „Bürgerversicherung“ doch noch scheitern kann. Zu den Details der sogenannten Bürgerversicherung habe ich bereits in der März-Ausgabe 2017 des DERMAforum berichtet, unter dem Titel: „Bürgerversicherung im Aufwind ?!“ Für die SPD stellt die „Bürgerversicherungseinführung“ auch aktuell und auch trotz ihrer Nichtberücksichtigung in den Sondierungsvereinbarungen offenbar noch immer ein wohl unverzichtbares populistisch-ideologiegeprägtes Prestigethema dar, um das weiter auch parteibasisgetrieben gekämpft wird.
Die SPD versucht bei den Wählern mit der Abschaffung des angeblichen Zweiklassensystems und der daraus angeblich resultierenden Ungleichbehandlung zwischen den 72 Mio. GKV-Versicherten und den 9 Mio. PKV-Versicherten zu punkten – ohne wahrhaben zu wollen, dass dadurch ein Mehrklassen-Graumarkt geradezu institutioniert werden würde. Aus meiner Sicht stellt das Ganze eine bewusst initiierte unseriöse Wählerstimmenfang-Mogelpackung dar. Momentan ist also das Thema „Bürgerversicherung“ noch nicht vom Tisch.