Zusatzangebote in der dermatologischen Praxis

IGEL seriös und optimiert

In den letzten Monaten sind IGEL-Leistungen auf Initiative des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen zunehmend in die Kritik geraten. Dr. med. Bernd Salzer, Heilbronn, erläutert, warum diese Kritik größtenteils vollkommen unberechtigt ist.

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Dr. med. Bernd Salzer

Beispiele für seriöse IGEL-Leistungen sind Hautkrebsscreening in jährlichen Abständen, Hautkrebsscreening unter 35 (wenn keine Sonderverträge bestehen), Hautkrebsscreening unter Zuhilfenahme des Auflichtmikroskops, die digitale Auflichtmikroskopie sowie die photodynamische Therapie – sämtlich Verfahren, die hinsichtlich ihres Nutzens in der Regel von Krankenkassen nicht mehr in Frage gestellt werden. Dies zeigt sich unter anderem dadurch, dass einzelne Krankenkassen wie die AOK in Baden-Württemberg Verträge für ihre Versicherten vor dem 35. Lebensjahr für Hautkrebsscreening abschließt, in denen nicht nur das Hautkrebsscreening, sondern auch die Auflichtmikroskopie separat bezahlt wird. Die Palette der IGEL-Leistungen ist sehr groß und reicht von der beschleunigten Warzenabheilung z.B. mittels Rotlicht bis hin zu ästhetischen Wunschlisten wie Fillern, Fettabsaugungen und Bodysculpturing.

Die rechtlichen Vorschriften müssen dabei eingehalten werden. Insbesondere bedarf es eines schriftlichen Behandlungsvertrags, bei dem GOÄ-Ziffern mit entsprechenden Steigerungsfaktoren für das Honorar unterlegt sein müssen. Außerdem sollte dem Patienten eine ausreichende Bedenkzeit eingeräumt werden. Keinesfalls dürfen Leistungen, die im EBM enthalten sind, „geigelt“ werden. Auch eine Vermischung von EBM-Leistungen mit IGEL-Leistungen ist nicht statthaft, wie etwa eine schönere Naht einer GKV-OP für Zusatzzahlungen. Bei aufwendigeren IGEL-Leistungen sollte man den Patienten auch über Nutzen, alternative Methoden sowie eventuelle wissenschaftliche Belege zu den IGEL-Leistungen informieren. Dies sollte so sein, dass der Patient auch eine Entscheidung nach eigenem Gutdünken treffen kann, ob er eine IGEL-Leistung möchte oder nicht.

Welche IGEL-Leistungen in einer Praxis angeboten werden, entscheidet in der Regel der Arzt. Dabei sollten die Qualifikation des Arztes, die räumlichen Gegebenheiten, die Finanzierbarkeit sowie die Umsetzbarkeit bedacht werden. In vielen Fällen kann eine IGEL-Leistung eine sinnvolle Ergänzung zur bereits vorhandenen Leistung sein, z.B. digitale Auflichtmikroskopie oder konfokale Lasermikroskopie bei häufiger Durchführung eines Hautkrebsscreenings. Die Unterspritzung mit Fillern kann eine Anti-Aging Behandlung mittels Botolinumtoxin ergänzen.

Auch bei Präkancerosen und Hautmalignomen können IGEL-Leistungen eingesetzt werden. Die PDT bei aktinischen Keratosen oder Lasertherapien mittels Erbium oder CO2 Laser bei aktinischen Keratosen ist bestens etabliert, ebenso die photodynamische Therapie bei bestimmten Arten von Basalzellkarzinomen. Auf begleitende Lichtschutzmaßnahmen kann dabei abgehoben werden. Hier empfehlen sich Lichtschutzprodukte aus dem eigenen assoziierten Institut, wobei auch hier die rechtlichen Richtlinien der Empfehlung beachtet werden müssen.

Produkte, die nur in assoziierten Instituten erhältlich sind wie etwa Aesthetico®-Produkte oder Khasenso® werden häufig bevorzugt, da dadurch eine höhere Patientenbindung ans Institut erreicht wird. Begleitende Anti-Aging-Maßnahmen wie Peelings können teilweise auch im assoziierten Institut durchgeführt werden. Schließlich gibt es auch Methoden wie Mikroneedling, die die Palette der Anti-Aging-Maßnahmen ergänzen oder auch bei Aknenarben eingesetzt werden können.

Letztendlich sollte im Vorfeld geprüft werden, welche IGEL-Leistungen zur Praxis, dem Arzt, dem Praxisteam und dem Klientel der Praxis passen, um erfolgreich und seriös IGEL-Leistungen dem Patienten zu vermitteln.