Spezial: Auflichtmikroskopie in der dermatologischen Prävention

Primärprävention und Früherkennung mittels Dermatoskopie

Während der Tagung Dermatologische Praxis in Frankenthal hielten PD Dr. med. Holger A. Hänßle und Dr. med. Christine Fink, Heidelberg, einen Vortrag zum Thema Primärprävention und Früherkennung mittels Auflichtmikroskopie.

Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Diese Feststellung hat seine Gültigkeit auch bei der Betrachtung der positiven wie negativen Wirkungen des Lichts auf die menschliche Haut.
Einerseits ist das Sonnenlicht wichtig für unser Wohlbefinden, es sorgt dafür, dass die Haut lebenswichtiges Vitamin D produzieren kann. Für viele Menschen symbolisiert ein „Sonnenbad“ zudem wohlige Entspannung, Glücksgefühle und Erholung. Eine amerikanische Arbeitsgruppe um Prof. David Fisher konnte in der Zeitschrift „Cell“ darlegen, dass diese emotionalen Einflüsse durch UV-induzierte Glückshormone, sogenannte ß-Endorphine, vermittelt werden. Die ß-Endorphine werden dabei direkt von den belichteten Hautzellen produziert und in die Blutbahn abgegeben. Andererseits müssen auch die zahlreichen schädigenden Einflüsse wie eine beschleunigte Hautalterung, eine Schwächung des Immunsystems der Haut und insbesondere die Steigerung des Hautkrebsrisikos berücksichtigt werden.

Dr. med. Christine Fink und PD Dr. med. Holger A. Hänßle (Fotos: privat)

Primärprävention von Hautkrebs


Das Bewusstsein über die hohe Bedeutung von Sonnenschutzmaßnahmen hat in der Bevölkerung in den vergangenen Jahren zwar zugenommen, allerdings zeigen die Kurven für die Häufigkeit von Hautkrebs in vielen Ländern der Erde noch immer steil nach oben. So erkrankten im Jahr 2011 gemäß aktueller Daten 251.430 Menschen in Deutschland an Hautkrebs, was ungefähr einer Steigerung von 7 % im Vergleich zum Jahr 2010 entspricht. Ein optimaler Schutz vor UV-Strahlung ist ein wichtiger Baustein der primären Prävention von Hautkrebs. Seit Längerem ist bekannt, dass die UV-A-Strahlung durch oxidative Gewebs- und DNA-Schäden bei der Entstehung lichtbedingter Hauterkrankungen wie der „Sonnenallergie“ eine entscheidende Rolle spielt. Daneben ist sie auch an der beschleunigten Zerstörung elastischer und kollagener Fasern in der Lederhautschicht (Lichtalterung, sogenanntes „Photoageing“) beteiligt. Weniger bekannt ist, dass UV-A-Strahlung zumindest teilweise auch an der Entstehung von Hautkrebs beteiligt ist. Neben der natürlichen Sonnenstrahlung ist die unkontrollierte Benutzung von künstlicher Sonne in Form von Solarien aufgrund des hohen UV-A-Anteils für eine Sofortbräunung ein wichtiger Risikofaktor für die beschleunigte Hautalterung und Hautkrebsentstehung.
UV-B-Strahlung ist dagegen bevorzugt verantwortlich für die Entstehung des Sonnenbrandes sowie durch die Auslösung spezifischer DNA-Schäden für die Entstehung von Hautkrebs. Sonnenschutzpräparate mit modernen UV-A- und UV-B-Filtern sind in der Lage, das Risiko für die meisten Hautkrebsformen signifikant zu senken.
Darüber hinaus rückte die schädigende Bedeutung von Solarien für eine Entstehung von Hautkrebs in den letzten Jahren mehr in den Fokus der Wissenschaft und auch der Öffentlichkeit. Zahlreiche Studien konnten belegen, dass eine regelmäßige Sonnenbankbenutzung vor dem 25. Lebensjahr ein deutlich gesteigertes Hautkrebsrisiko verursacht. Eine Risikozunahme war dabei sowohl für den hellen Hautkrebs als auch für das Melanom feststellbar. Aus diesen Gründen hat sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dazu entschieden, Solarien im Rahmen einer Risikoeinschätzung in die gleiche gesundheitsgefährdende Klasse wie Tabakrauchen oder Asbest-Inhalation einzustufen (sogenannte „Gruppe 1 Karzinogene“). Seit dem 4. August 2009 ist zudem gesetzlich geregelt, dass Personen unter 18 Jahren die Benutzung von Sonnenbänken verboten ist. Die entsprechende Regelung findet sich in § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG). Zitat: „Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.“ Das Verbot gilt demnach nicht nur für klassische Sonnenstudios, sondern darüber hinaus auch für Sonnenbänke in anderen öffentlich zugänglichen Räumen wie beispielsweise Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Wellnesseinrichtungen.


Sekundärprävention von Hautkrebs


Für die Prognose zahlreicher maligner Hauttumore ist die frühzeitige Erkennung und umgehende Exzision entscheidend. Dabei gilt insbesondere für das kutane Melanom, dass eine vergleichsweise geringere Tumordicke nach Breslow zum Zeitpunkt der Exzision mit einer besseren Prognose einhergeht.


Bis zu 35 % verbessert


Neben der Untersuchung mit dem bloßen Auge verbessert die Dermatoskopie (syn. Auflichtmikroskopie) die Sensitivität für das Erkennen kutaner Melanome um bis zu 35 %. Tumorassoziierte dermatoskopische Merkmale wurden in den letzten Jahren für fast alle bekannten malignen kutanen Neoplasien beschrieben, später durch zusätzliche Kriterien erweitert und zu zahlreichen Diagnose-Algorithmen zusammengefasst. Sollten bei einer Neoplasie hinweisende dermatoskopische Kriterien fehlen, so muss eine histopathologische Abklärung angestrebt werden.