Spezial Wundheilung/Phlebologie: Kompressionstherapie
Die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln ist frei von Budgets und Richtgrößen. Dazu zählt auch die Rezeptierung von medizinischen Kompressionsstrümpfen für Venen- und
Ödempatienten.
Ärzte können bis zu zweimal jährlich medizinische Kompressionsstrümpfe verordnen – oder sogar darüber hinaus, wenn beispielsweise Änderungen der Umfangmaße vorliegen. Die gesetzlichen
Krankenkassen gewähren dies zur kontinuierlichen Sicherung des Therapieerfolges.
Die Wahl der Kompressionsklasse (CCL 1 bis CCL 4) und weitere Ausführungen für die patientengerechte Versorgung liegen im ärztlichen Ermessen. Dr. med. Horst Gerlach, Mannheim, und Felix Amsler,
Basel, stellten bei einer Untersuchung in phlebologischen Praxen fest, dass es geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen gibt. Sie plädieren
für eine differenzierte Rezeptierung, die sich individuell an der Indikation und den Patienten ausrichtet.
Sie untersuchten anhand von 683 Verordnungen für medizinische Kompressionsstrümpfe in 36 phlebologischen Praxen das Verordnungsverhalten von Ärztinnen und Ärzten. Zum einen empfehlen die beiden
grundsätzlich, das Rezeptieren medizinischer Kompressionsstrümpfe wie ein Medikament zu handhaben.
Dazu gehören die Festlegung des Wirkstoffes (Kompressionsverband oder -strumpf), die Wirkstärke (Kompressionsklasse), die Abstimmung auf den Patienten und die Tragedauer.
Wechselwirkungen zwischen den Geschlechtern von Patienten und Ärzten
Eine weitere wichtige Erkenntnis war: Es gibt Wechselwirkungen zwischen dem Geschlecht des Verordners und dem Geschlecht des Behandelten.
Im Vordergrund der Entscheidung, welche Verordnung gewählt wird, steht an erster Stelle die medizinische Wirkung. Darauf folgen die Handhabung beim Anziehen sowie die Ästhetik und die Haptik.
Ärztinnen verordnen medizinische Kompressionsstrümpfe etwas differenzierter als Ärzte. Frauen werden von Ärzten und Ärztinnen etwas differenzierter behandelt als Männer. Die Verordnungspraxis bei
Patientinnen ist kostenbewusster. Insgesamt werden medizinische Kompressionsstrümpfe der Kompressionsklasse 1 zu selten verschrieben.
In 90 Prozent der untersuchten Verordnungen wurde die Kompressionsklasse 2 gewählt. Gerlach und Amsler empfehlen beispielsweise, Patienten mit unkomplizierter C2-Varikose mit
Kompressionsstrümpfen der Klasse 1 zu versorgen. Sie verweisen auf Studien, die auch dann einen Therapieerfolg belegen, und auf die bessere Compliance der Patienten, da ihnen dann das Anziehen
der Strümpfe wesentlich leichter fällt. Die Originalarbeit wurde auf dem Phlebologenkongress 2014 in München vorgestellt und enthält weitere detaillierte Zahlen zu den Untersuchungsergebnissen:
Untersuchung in phlebologischen Praxen. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Verordnung von Medizinischen Kompressionsstrümpfen.
(H. Gerlach, F. Amsler, Vasomed 26 (2014), 80-87.) ve
Fachinformationen und Arbeitshilfen für die Verordnung von Kompressionsstrümpfen mit Rezeptbeispielen und das Patientengespräch können im medi Service-Center angefordert werden: Telefon 0921 912-977, Fax 0921 912-377, E-Mail aerzte.service@medi.de.