Spezial Dermatologische Prävention: Weißer Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit anerkannt
Die Berufskrankheiten-Verordnung ist zum 1. Januar 2015 um den weißen Hautkrebs ergänzt worden. Arbeitskleidung mit UV-Schutz stellt einen effektiven Schutz gegen den Hautkrebs durch
Sonneneinstrahlung dar.
Zum 1. Januar 2015 wurden bestimmte Formen des sogenannten weißen Hautkrebses, die durch Sonneneinstrahlung verursacht werden, auf Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Dazu gehören das Plattenepithelkarzinom oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen). Vor
allem Personen, die häufig im Freien arbeiten, haben ein deutlich höheres Risiko, am weißen Hautkrebs zu erkranken, als Personen anderer Berufsgruppen. Zu diesem gefährdeten Personenkreis gehören
nicht nur Außenbeschäftigte wie zum Beispiel Bademeister, Bauarbeiter oder Gärtner, sondern auch Berufsgruppen mit wechselndem Tätigkeitsfeld (außen und innen) wie Sportlehrer, Kindergärtner und
Fensterputzer. Internationale Untersuchungen von Knutschke zeigen, dass bei diesen Personen die UV-Belastung zwei bis drei Mal höher ist als bei Personen, die in Innenräumen arbeiten.
Diese neue Regelung stellt für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine große Herausforderung dar, da es kaum möglich ist festzustellen, ob die Erkrankung in der Freizeit oder bei der
Berufsausübung erfolgte. Auch der Druck auf die Arbeitgeber, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, ist zum 1. Januar 2015 erhöht worden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt zum Schutz der gefährdeten Berufsgruppen wirksame Lösungen gemeinsam mit den Arbeitgebern zu erarbeiten.
Eine Möglichkeit zur Prävention wäre dabei das konsequente Tragen von Arbeitskleidung mit hohem UV-Schutz. Aus medizinischer Sicht lässt sich mit UV-Schutzkleidung ein deutlich höherer Schutz vor
dem Sonnenlicht erreichen als mit kosmetischen Schutzmitteln. Neben der Farbe sind vor allem die Materialzusammensetzung und Konstruktion ausschlaggebend für den UPF (Ultraviolet Protection
Factor), mit dem der Schutzfaktor von Textilien analog zum SPF (Sonnenschutzfaktor) bei Sonnencreme angegeben wird. Für die Ermittlung des UPF gibt es unterschiedliche Messmethoden: den
australisch-neuseeländischen Standard (AS/NZS 4399:1996), die Prüfung nach EN 13758-1 und nach AATCC 183 sowie den UV Standard 801. Diese Prüfstandards stellen unterschiedliche Anforderungen an
die Prüfmaterialien. Während die erstgenannten drei Standards die Prüfungen nur am ungedehnten, trockenen Textil im Neuzustand durchführen, ist der UV Standard 801 deutlich praxisbezogener: Bei
Bekleidungstextilien wird der UPF am gedehnten, nassen Textil, nach mechanischer Abnutzung durch Tragen und Textilpflege ermittelt.
Zudem wird von der höchsten UV-Bestrahlung (Sonnenspektrum in Melbourne, Australien zum Höhepunkt des australischen Sommers) und somit von einem Worst-case-Szenario, ausgegangen. Im Hinblick auf
die Hautkrebs-Prophylaxe durch Berufskleidung ist die Ermittlung des UPF nach dem UV Standard 801 deshalb erste Wahl
Prototypen mit Titandioxid
Im Rahmen eines Forschungsprojektes an den Hohenstein Instituten (AiF15749N) wurden Prototypen entwickelt, die im Schulterbereich einen besonders hohen Schutz von UPF 80 bieten. Die
Wissenschaftler der Hohenstein Institute haben dazu spezielle Fasern mit „eingebautem“ UV-Schutz entwickelt, die Titandioxid enthalten und so die schädliche UV-Strahlung absorbieren. Zudem sind
diese Textilien auch noch besonders strapazierfähig.
Da man bei der Arbeit im Freien bei Hitze sehr stark schwitzt, wurden spezielle Textilzonen unter den Achseln und im Bauchbereich im Hinblick auf die Schweißproduktion optimiert.
So wird sichergestellt, dass die Arbeitskleidung nicht nur hohen UV-Schutz bietet, sondern auch atmungsaktiv ist. Im Rücken- und Ärmelbereich verwendeten die Experten elastische Materialien,
sodass man sich gut darin bewegen kann und auch der Tragekomfort gegeben ist. Aus Sicht der Hohenstein Institute spricht schon heutzutage nichts gegen einen Einsatz von Arbeitskleidung mit
integriertem UV-Schutz. Diese schützt den Träger effektiv vor Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung und erfüllt zugleich alle Anforderungen an Tragekomfort und Strapazierfähigkeit. Eine Auslobung
des UPFs würde dem Endverbraucher zudem die Möglichkeit geben, seine Arbeitskleidung anhand der UV-Schutzwirkung auszusuchen.