Versorgungsvertrag Die deutschen Dermatologen und die Techniker Krankenkasse kooperieren in Sachen Psoriasisversorgung. Nun wurde ein erster Vertrag zur besonderen Versorgung dieser Patientengruppe geschlossen.
Wie der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. mitteilt, haben die Techniker Krankenkasse (TK) und der BVDD den ersten bundesweiten „Vertrag zur besonderen Versorgung in der Indikation
Psoriasis“ geschlossen.
Rückwirkend seit dem 1. April gilt die Vereinbarung, die die leitliniengerechte Versorgung von Betroffenen mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis verbessern soll. Sie richtet sich speziell an
Patienten, bei denen eine Behandlung mit einem Biologikum oder einem PDE-4-Hemmer angezeigt ist.
Die TK verhandelte in der Psoriasisversorgung den nun geschlossenen Vertrag, dem ab jetzt die Ersatzkassen beitreten können. Auf ärztlicher Seite steht der Vertrag Dermatologinnen und
Dermatologen offen, die BVDD-Mitglied sind und spezielle Qualifikationen in der Psoriasisversorgung nachweisen, dazu zählen ein gültiges Zertifikat Psoriasis der Deutschen Dermatologischen
Akademie oder 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten einer psoriasisspezifischen Fortbildung sowie Erfahrungen in der Systemtherapie.
Gezielte Förderung eines Maßnahmenpakets
Vertragsbestandteil ist ein Versorgungsbonus, der gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung der Betroffenen fördert, etwa Folge- und Begleiterkrankungen der Schuppenflechte im Blick zu
haben, psychosoziale Begleitung oder besondere Betreuung in Phasen der Therapieein- oder -umstellung zu gewährleisten.
„Wir freuen uns, dass nach kurzer Verhandlungszeit eine Vereinbarung zustande gekommen ist, die eine fundierte Versorgung unserer Schuppenflechte-Patienten nach den neuesten medizinischen Grundsätzen ermöglicht."
Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK: „Wir wollen unseren Versicherten immer den Zugang zu innovativen Therapieoptionen ermöglichen, damit sie optimal versorgt werden. Mit diesem Vertrag ist uns genau das für unsere betroffenen Versicherten gelungen.“
Erstmals in dieser Form aufgelegtes Ampelsystem
Dr. med. Ralph von Kiedrowski, Verhandlungsführer des BVDD-Vorstands: „Wir freuen uns, dass nach kurzer Verhandlungszeit eine Vereinbarung zustande gekommen ist, die eine fundierte Versorgung
unserer Schuppenflechte-Patienten nach den neuesten medizinischen Grundsätzen ermöglicht und deshalb sicherlich von der Fachgruppe der Dermatologen angenommen werden wird.“
Ein erstmals in dieser Form aufgelegtes Ampelsystem für Arzneimittel informiert die teilnehmenden Dermatologinnen und Dermatologen zudem unkompliziert über den therapeutischen Nutzen sowie die
Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel.
Mit der Erarbeitung der neuen Systematik betraut waren Prof. Dr. med. Matthias Augustin, Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Hamburg,
Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske, Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege- und Alterssicherung an der Universität Bremen, sowie BVDD-Vorstandsmitglied von Kiedrowski, Selters.
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