Heller Hautkrebs
Seit dem 01. Januar 2015 ist der Helle Hautkrebs Bestandteil der amtlichen Liste der Berufskrankheiten. Seitdem werden die Kosten für die Behandlung multipler Aktinischer Keratosen (AK) und
Plattenepithelkarzinome durch beruflich bedingte UV-Exposition bei erfolgreicher Anerkennung von der Unfallversicherung getragen. Der Arbeitsmediziner Dr. med. Peter Prinz von Coburg, Midlum,
erläutert in einem Interview, was sich seit der Aufnahme von Hellem Hautkrebs in die Berufskrankheitenliste verändert hat.
Regelmäßige Außentätigkeiten erhöhen das Risiko, an Hellem Hautkrebs zu erkranken. Das gilt insbesondere für Berufsgruppen, die einen Großteil ihrer Arbeit im Freien erledigen, wie z. B.
Bauarbeiter, Seefahrer oder Gärtner. Bei ihnen steigt die Prävalenz von AK mit zunehmendem Alter und arbeitsbedingter kumulativer UV-Exposition exponentiell an. Die nun erfolgte offizielle
Anerkennung von Hellem Hautkrebs als Berufskrankheit bringt zahlreiche Vorteile für Risikoberufsgruppen mit sich, wie auch Dr. med. Peter Prinz von Coburg weiß. Er ist Mitgesellschafter und
ärztlicher Leiter der AMD Hanse – arbeitsmedizinische Dienste (www.amdhanse.de) und erläutert im Gespräch, warum frühzeitige Prävention gerade heute so wichtig ist.
Sie bieten über Ihren Arbeitsmedizinischen Dienst ein breites medizinisches Portfolio an. Könnten Sie beschreiben, wofür die AMD Hanse zuständig ist?
von Coburg: Wir sind ein arbeitsmedizinischer Dienst (AMD), der die Häfen und die deutschen Containerumschlagshäfen sowie mittelständische Betriebe unterschiedlicher Branchen,
bei arbeits- und präventivmedizinischen Belangen betreut. Mit unserer Arbeit schließen wir die Lücke zwischen der klassischen Arbeitsmedizin und der kurativen Medizin. Über eine risikoadjustierte
und somit individuell ausgerichtete Prävention versuchen wir Arbeitnehmer frühzeitig zu motivieren, aufzuklären und dadurch Erkrankungen zu vermeiden. Die AMD Hanse-Ärzte sind langjährig auch als
behandelnde Mediziner in eigenen Praxen tätig, in die Patienten oft erst kommen, wenn der Hautkrebs und andere gesellschaftlich relevante Erkrankungen wie Diabetes, Herzinfarkt und COPD bereits
im Vollbild der Erkrankung bestehen. Dabei könnte man schon sehr früh etwas dagegen tun – umso wichtiger ist die präventive Aufklärung in der Arbeitswelt.
Für welche Unternehmen arbeiten Sie, bzw. welche Berufsgruppen betreuen Sie?
von Coburg: Wir betreuen rund 16.000 Arbeitnehmer/-innen in 300 Unternehmen unterschiedlichster Größe. Den Hauptanteil umfassen dabei die Hafenarbeiter deutscher Seehäfen, aber
wir kümmern uns auch um Seefahrer, Gerüstbauer und andere Berufsgruppen.
Welche Berufskrankheiten treten bei Ihren Patienten vermehrt auf?
von Coburg: Die häufigsten Berufskrankheiten entstehen durch Lärm, danach folgen an zweiter Stelle Hauterkrankungen wie Dermatosen aufgrund von Gefahrstoffen oder allergischen
Reaktionen. An dritter Stelle stehen Skeletterkrankungen wie z. B. Bandscheibenvorfälle usw.
Wir verzeichnen allerdings in den letzten acht Jahren eine 80-prozentige Zunahme von „Hellem Hautkrebs“. Zu den Hafenbetrieben zählen wir ca. 7.000 bis 8.000 Mitarbeiter. Wir haben pro Jahr rund
10 bis 12 Erkrankungen mit Hellem Hautkrebs, wenn man die letzten fünf Jahre betrachtet. Dies ist die Folge unseres veränderten Sonnenverhaltens seit den 70er-Jahren, aber auch zunehmender
Sonnenintensität. Die Erkrankung hat eine lange Latenzzeit. Deshalb merken wir erst jetzt, dass 20 bis 30 Jahre vorher die Schienen für diese Entwicklung gelegt wurden. Unsere Aufgabe ist es nun,
die Menschen für die Vorbeugung zu sensibilisieren, damit wir in 30 – 40 Jahren vielleicht wieder eine Abnahme des Hellen Hautkrebses verzeichnen können.
Sind denn die von Ihnen betreuten Arbeitnehmer besonders gefährdet, an Hellem Hautkrebs zu erkranken?
von Coburg: Es handelt sich eher um einen Summeneffekt: Viele Faktoren spielen eine Rolle. Es hat damit zu tun, wie die Leute sich schützen und ob sie die Schutzprodukte richtig
anwenden, nicht nur im Beruf, sondern auch in ihrer Freizeit. Ein großes Risiko ist außerdem die Einstellung zur Sonne, hier ist in der Bevölkerung mehr Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit
notwendig. Viele Menschen denken z. B., dass man durch die Anwendung von Sonnenschutzprodukten mit hohem Lichtschutzfaktor „weiß und käsig“ bleibt. Dies ist natürlich nicht richtig.
Haben Sie zusammen mit den Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Aufklärung über das erhöhte Hautkrebsrisiko gestartet?
von Coburg: Im Rahmen von Aktionstagen nehmen wir Bestimmungen des Hauttyps und der Eigenschutzzeit vor und klären die Mitarbeiter ausführlich über ihre Haut und die Risiken auf. Wir haben auch
schon einen UV-Scan der Haut vorgenommen, vor allem von der Gesichtshaut, weil diese ja besonders sonnenexponiert ist. Dadurch lassen sich über eine Ultraviolett-Aufnahme der Haut Lichtschäden
sichtbar machen. Wir werden hierbei z. B. von dem Dermatologie-Unternehmen Galderma unterstützt, das mit seiner Aufklärungskampagne „Action! 1 Minute für Hautgesundheit – Gemeinsam gegen Hellen
Hautkrebs“ (www.action-gegen-hellen-hautkrebs.de) die Awareness von Personen in Außenberufen steigern und deren bisher nur wenig vorhandene Compliance bei Präventionsmaßnahmen optimieren möchte.
Solche Kampagnen sind wichtig und müssen die Arbeitnehmer vor allem „vor Ort“, also an ihrem Arbeitsplatz abholen – und genau das versuchen wir mit solchen Aktionstagen bei den von uns betreuten
Unternehmen. Wir haben als direkte Präventionsmaßnahme z. B. Actinica-Lotion an die Arbeitnehmer verteilt. Sie ist das einzige Lichtschutzmittel, das in den deutschen und europäischen Leitlinien
zu Aktinischen Keratosen empfohlen wird und dessen Wirksamkeit in der Prävention bestimmter Formen von Hellem Hautkrebs als Medizinprodukt klinisch belegt ist.
Was ändert sich durch die Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten für Sie und was ändert sich für die von Ihnen betreuten Arbeitnehmer?
von Coburg: Es ist nun leichter, das Thema gegenüber den Berufsgenossenschaften für den Mitarbeiter beziehungsweise auch für den Patienten in der Praxis zu vertreten. Außerdem
haben wir jetzt mehr Möglichkeiten, gegenüber den Unternehmen eine Notwendigkeit für Präventionsmaßnahmen zu erklären.
Was empfehlen Sie konkret zur Vorbeugung von Hellem Hautkrebs durch den Beruf?
von Coburg: An erster Stelle steht immer die Einschätzung des eigenen Risikos, an zweiter Stelle die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen:
Das geht bei Hautschutz los und hört mit der Kleidung und mit der Sensibilisierungsmitarbeit auf. Der Ansatz ist erst einmal, über die Gefährdung im Beruf Maßnahmen betrieblich festzulegen und
dann die Mitarbeiter entsprechend abzuholen, zu informieren und aufzuklären.
(Interview; Miriam Theilacker)