WBA-Stellen in der Praxis Grundsätzlich können Weiterbildungsassistenten bereits seit 1999 auf eine Förderung zurückgreifen, die die Anstellung in einer Praxis unterstützt. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Sorge um den Nachwuchs schon seit vielen Jahren groß ist.
Seit Ende 2016 gehört zu den förderfähigen Fächern auch die Dermatologie. Man hat erkannt, dass der Bedarf an ambulanten Dermatologen kontinuierlich angestiegen ist und auch weiter ansteigen
wird.
Mit einer Förderung schon in der Weiterbildungszeit steigen die Chancen, dass sich ein Dermatologe für eine Niederlassung entscheidet, wenn dieser bereits gute Erfahrungen in der Praxis sammeln
konnte, vielleicht sogar als Nachfolger in eine Praxis eingearbeitet werden konnte.
Seit Oktober 2016 ist also nun eine Förderung von WBA in der Dermatologie möglich, was einen monatlichen Gehaltszuschuss von bis zu 4.800 Euro bedeutet. Damit erhalten Ärzte in
Weiterbildung, deren Stelle gefördert wird, ein Gehalt, das mit dem von Ärzten in der stationären Weiterbildung vergleichbar, also auch konkurrenzfähig ist.
Trotz allem ist diese Thematik aber leider nur teilweise und nur unzureichend in den Bundesländern und von den KVen umgesetzt worden, denn noch sind nicht alle Bundesländer in diese Förderungen
mit einbezogen und wirklich viele entsprechend geförderte Stellen gibt es auch nicht.
Warum ist das so?
Zunächst muss man wissen: Die Förderbeiträge werden von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kostenträgern, also den Krankenkassen, jeweils zur Hälfte getragen. Die Begründungen der KVen
hierfür sind nur allgemein gehalten und wenig aussagekräftig.
Und: Während WBAs die Förderung natürlich begrüßen, sehen Arbeitgeber bzw. Praxisinhaber das Ganze auch kritisch. Grund ist die Veränderung des Gehaltsgefüges. Beispielsweise verdienen WBAs in
Berlin in Praxen und in Teilzeit nur 1.500 bis 2.000 Euro brutto. Somit verdienen sie deutlich weniger als die Kollegen in der Klinik. Durch die Förderung und somit den Anstieg des Gehaltes
steigen für die Arbeitgeber automatisch die Lohnnebenkosten, dass kann durchaus bis auf 1.000 Euro monatlich gehen.
Dr. med. Dorit Düker ist WBA der Dermatologie und hat sich bereits vor der neuen Regelung ganz bewusst, trotz finanzieller Nachteile, für eine Niederlassung in ihrer WBA-Zeit entschieden und
JuDerm hat mit ihr über die Gründe und die Möglichkeit einer Förderung gesprochen:
JuDerm: Du hast Dich entschieden, zumindest einen Teil Deiner WBA-Zeit in einer Praxis zu verbringen. Warum?
Düker: Ich bin der Überzeugung, dass die Dermatologie zu 90 % ein ambulantes Fach darstellt und somit auch die ärztliche Facharztausbildung in diesem Bereich sinnvoll ist. Vor
allem perspektivisch wird die Dermatologie einen wichtigen Stellenwert einnehmen auch in Hinblick auf unsere sozialdemografische Entwicklung und den damit verbundenen medizinischen
Herausforderungen.
Zudem habe ich einen kleinen Sohn – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für mich essenziell und in einer Praxis folglich sehr gut zu bewältigen und zu verbinden. Perspektivisch würde ich
mir wünschen, dass die Weiterbildung zum FA weiter gelockert wird und wir mehr Möglichkeiten bekämen, die Ausbildung den persönlichen Bedürfnissen bzw. Lebenssituationen anzupassen.
JuDerm: War es schwer, eine Stelle zu bekommen?
Düker: Ich habe das Glück, in einem ballungsreichen Gebiet von Dermatologen zu leben, sprich in Berlin. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, eine Lehrpraxis zu finden. Das wäre
in anderen Bundesländern sicherlich schwieriger.
JuDerm: Berlin gehört zu den Bundesländern, in denen WBA-Stellen in Praxen bisher nicht gefördert wurden. Wie wirkt sich das auf Deine Stelle aus?
Düker: Mit dieser Änderung wird einem WBA in der Zukunft in einer dermatologischen Praxis ein monatlicher Gehaltszuschuss von bis zu 4.800 Euro in Aussicht gestellt. Damit
würden wir erstmalig ein Gehalt erhalten, das mit dem von Ärzten in der stationären Weiterbildung vergleichbar ist. Die besseren Verdienstmöglichkeiten in der Klinik gelten u. a. als einer der
Gründe, weshalb nur wenige Ärzte ihre Weiterbildung in der ambulanten Medizin absolvieren. Inwieweit flächendeckend die Dermatologischen Praxen in Berlin vergütet werden, bleibt allerdings noch
fraglich und wird sich in naher Zukunft herausstellen.
JuDerm: Dass eine Förderung der WBA-Stellen in Praxen natürlich finanzielle Vorteile für den WBA haben kann, liegt auf der Hand, doch gibt es auch Nachteile?
Düker: Aus Sicht einer WBA kann ich dies klar verneinen. Im Gegenteil, ich denke, dass eine Förderung noch viel mehr junge Assistenzärzte ansprechen würde und somit auch den
Schritt erleichtert, die Ausbildung in einer Praxis fortzuführen oder zu wagen!
Dieses Thema werden die Jungen Dermatologen noch weiter verfolgen.| kr
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