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Austausch von Topika Eine Petition der Selbsthilfegemeinschaft Haut e. V. fordert, den Austausch vonTopika zu beenden. Denn dieser Austausch schadet der Versorgung von chronischen Hauterkrankten.

Christine Schüller Selbsthilfegemeinschaft Haut e.V. Neustr. 27a 42799 Leichlingen  02175/167231 shg-haut@t-online.de (Foto: Schüller)
Christine Schüller Selbsthilfegemeinschaft Haut e.V. Neustr. 27a 42799 Leichlingen 02175/167231 shg-haut@t-online.de (Foto: Schüller)

Zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Bezug auf wirkstoffgleiche Topika in der Versorgung der akut und chronisch Hauterkrankten hat die Selbsthilfegemeinschaft Haut e. V. (SHG Haut) die Petition ID 70930 „zur Vermeidung von Therapierisiken“ eingereicht. Diese Petition unterstützen die Wissenschaftliche Fachgesellschaft der Deutschen Dermatologen (DDG) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD).
Um neben dem eingeschlagenen politischen Weg zusätzlich in die öffentliche Anhörung zu kommen, sind 50.000 Unterschriften unerlässlich. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung und Mitzeichnung des Petitionsaufrufes.
Die SHG Haut fordert, den Austausch von unmittelbar auf der Haut anzuwendenden Arzneimitteln (Topika) zu beenden. Denn dieser Austausch führt bei Patientinnen und Patienten, die unter chronischen Hautkrankheiten leiden, zu vielen Schäden. Die SHG Haut hat deswegen die Petition ID 70930 „Vermeidung von Therapierisiken“ (Langfassung des Titels: „Petition zur Vermeidung von Therapierisiken bei Hauterkrankungen durch eine dringend erforderlich gewordene Nachregulierung durch den Gemeinsamer Bundesauschuss (G-BA) in der Anlage 4 der Arzneimittelrichtlinie“) gestartet, die den Gesetzgeber aufruft, die Arzneimittelrichtlinie so zu ändern, dass der Austausch von Topika in den Apotheken beendet wird.
„Die Folgen des derzeit vorgeschriebenen Austauschs sind oft unwirksame Therapien, eine mögliche Verschlimmerung des Krankheitsbildes und höhere Allergierisiken“, sagt Christine Schüller, Vorsitzende der SHG Haut. Am Ende drohten den Krankenkassen deswegen sogar höhere Kosten.

 

Wirtschaftliche Auswirkungen für Patienten und Gesellschaft


Insgesamt sind die chronischen Hauterkrankungen eine Erkrankung mit wirtschaftlichen Auswirkungen nicht nur für die Patienten, sondern auch die Kostenträger und damit für die Gesellschaft.Die frühzeitige Bereitstellung wirksamer Behandlungen und eine gute Patientenadhärenz können die Kosteneffektivität in der Gesundheitsversorgung bei chronischen Hauterkrankungen verbessern.

 

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Christine Schüller: „Befassen Sie sich mit der Therapiesicherheit in der medizinischen Versorgung der Patienten, die unter dem mangelnden Therapieerfolg nicht nur leiden, sondern erneut schwere Rückschläge in ihrer ‚Krankenkarriere‘ hautnah erleben.“

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Eine optimale Gesundheitsversorgung führt zu einem verbesserten Behandlungsergebnis sowie höherer Lebensqualität der Patienten und dadurch zu einer effizienten Ressourcennutzung. Hauterkrankungen sind häufig. In Deutschland leiden 20. Millionen Menschen an einer akuten und/oder chronischen Hauterkrankung, alleine 6,5 Millionen Kinder und Erwachsene an Psoriasis und Neurodermitis. Sie erhalten wegen des Austauschs der Topika Mittel, die für ihr Krankheitsbild ungeeignet sind. Hier beeinflussen auch die Begleitstoffe, die Zubereitung (Galenik) und die Darreichungsform den Therapieerfolg. Zum Beispiel erfordern die Salbengrundlagen eine differenzierte Betrachtung, da sie für die Freisetzung der Hauptwirkstoffe, deren Penetration und Permeation als auch für die Resorption maßgeblich sind.
Zwar könnten Ärzte den gesetzlich vorgegebenen Austausch durch Setzen des „Aut idem“-Kreuzes stoppen – doch das geschieht kaum. So muss der Apotheker dann das verordnete Fertigarzneimittel zum Beispiel im Rahmen von Rabattverträgen gegen ein wirkstoffgleiches austauschen.


Fazit


Die Vorgaben zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln tragen den Besonderheiten von Topika nicht angemessen Rechnung. Gleiches gilt für die vom G-BA als Grundlage für seine Entscheidung zur Austauschbarkeit von topischen Arzneimitteln festgelegten Kriterien. Die im Rahmen dieser Petition diskutierten Besonderheiten bei Topika, vor allem die starke Abhängigkeit der Wirksamkeit und Verträglichkeit vom Einfluss der Hilfsstoffe bzw. der galenischen Form, gelten grundsätzlich für alle dermatologischen Zubereitungen für die topische Behandlung von Hauterkrankungen.
Insbesondere die therapeutischen Probleme bei den chronischen Hauterkrankungen erfordern infolge der Schwere der Erkrankung sowie ihres klinischen Verlaufs, der meist eine lebenslange Behandlung notwendig macht, eindeutig eine qualitätsorientierte und sichere Behandlung.
Daher fordert die SHG Haut e. V. in der Petition „Vermeidung von Therapierisiken“, dass der Gesetzgeber tätig wird. Der G-BA soll den Auftrag erhalten, die Arzneimittelrichtlinie in Anlage 4 zu korrigieren. Das Ziel der Initiative: Ärztlich verordnete Topika sollten nicht länger in der Apotheke ausgetauscht werden müssen.
Die bei der Zulassung von Topika berücksichtigten Besonderheitskriterien müssen auch auf deren praktische Anwendung übertragen werden. Nur so kann für die Hauterkrankten mit ihren sehr differenzierten Krankheitsbildern die Therapiequalität unter Berücksichtigung der Lebenswirklichkeiten gesichert werden.
Die SHG Haut e. V. appelliert darin an die Mitglieder des Deutschen Bundestags: „Befassen Sie sich mit der Therapiesicherheit in der medizinischen Versorgung der Patienten, die unter dem mangelnden Therapieerfolg nicht nur leiden, sondern erneut schwere Rückschläge in ihrer ‚Krankenkarriere‘ hautnah erleben.“ Die betroffenen Patienten mit ihren qualvollen Hauterkrankungen dürfen nicht länger den Therapierisiken und Fehlbehandlungen ausgesetzt bleiben, die durch ungeeignete Austauschfreigaben ärztlicher Topikaverordnungen entstanden sind. „Eine Korrektur der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist in diesem Sondersegment dringend erforderlich“, so Schüller. Um diese Korrektur auf den Weg zu bringen, hat die Selbsthilfegemeinschaft Haut e. V. die Petition „Vermeidung von Therapierisiken“ beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht.

Info Petition
Die Petition „Vermeidung von Therapierisiken“ können Sie online unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/. Sie können dort die veröffentlichte Petition auch verfolgen und mitdiskutieren. Der aktuelle Stand der Petition wird zudem über die Homepage www.shg-haut.de abrufbar sein, bzw. die Möglichkeit der Mitzeichnung durch eine Verlinkung zur Petition.

 

Ihre Mithilfe ist wichtig: Unterstützen Sie die Petition durch aktive Teilnahme auf der Internetseite!