Gastkommentar
Dr. med. Klaus Hoffmann, Bochum, hinterfragt kritisch die derzeitige Situation in der ästhetischen Dermatologie – was muss passieren, damit schwerwiegende Behandlungsfehler unterbleiben?
Vor einer Woche habe ich einer Patientin wegen massiven Verhärtungen an der Ober- und Unterlippe nach Injektion von Fillern außerhalb unserer Klinik operiert. Ein Heilpraktiker (!!) hatte drei verschiedene permanente Filler gespritzt und dann selbst mit Kortikoiden, die er in die Lippe gespritzt hat, nachbehandelt. Ein unglaublicher Vorgang – wie wir ihn aber leider regelmäßig sehen. Nahe Bochum praktiziert ein Heilpraktiker und unterhält ein sogenanntes Laserzentrum. Was wir an Resultaten sehen und was wir zur Korrektur vorgestellt bekommen ist zuweilen nicht zufassen. Trotz Beschwerden bei den zuständigen Behörden passiert nichts.
Selbst die Entfernung von Pigmentmalen durch Heilpraktiker scheint zumindest nicht verboten zu sein. Da stellt sich wieder die Frage: Warum studiert man eigentlich? Letzlich scheint dies nur möglich, weil die Schulmedizin an der Ästhetik nicht interessiert ist. In der USA gibt es Überlegungen, vom Begriff Dermatological Surgery ausschließlich auf den Ausbildungsbegriff Mohs-Surgery zu reduzieren. Dort sind kosmetische Prozeduren durch Dermatologen sehr viel mehr ins Fach integriert als in Deutschland.
Hier erfährt die Schuldermatologie eine relativ scharfe, gewollte Trennung von der ästhetischen Dermatologie. Andere Facharztdisziplinen in Deutschland sind, ohne einschlägige Kenntnisse von Haut und Subkutis, weniger zimperlich. Das durch die Dermatologie verwaiste Feld wird daher durch eigentlich Fachfremde besetzt bis hin zu Kosmetikerinnen, Heilpraktikern, ja selbst Tätowierern, die auch begonnen haben, Piercingfolgen zu operieren und zu lasern. Die Technikfirmen verkaufen mittlerweile auch – trotz anderslautender Lippenbekenntnisse – auch nicht unerheblich an „Nichtärzte“ und die eine oder ander Fillerfirma schielt mit einem Auge sicher auch auf den Heilpraktikermarkt, wenn sie auf die Zumengung von Lidocain in einen Filler verzichten.
Kontamination wird gleich mitverkauft
Man kann es ja per Hand hinzugeben. Die Kontamination gleich dazu. Da ist eigentlich ein Aufschrei fällig, aber es passiert doch erstaunlich wenig. Groupon verkauft in großem Umfang ärztliche Leistungen zu Billigstpreisen, ohne dass zuvor eine Beratung stattgefunden hat – das muss man nicht gut finden. Die Verwendung des Begriffs „Zentrum“ ufert völlig aus, mittlerweile ist im Bereich Äshetik und nahe verwandter Begriffe alles und jeder ein Zentrum, könnte man meinen. Die Ästhetik ist einer der größten Wachstumsfelder und muss vor einem schlechten Ruf bewahrt werden. Dies wird nur gelingen, wenn man die Weiterbildung in irgendeiner Weise vernünftig regelt. Das ist bislang in völlig unangemesser Weise der Fall. Der Gesetzgeber ist scheinbar machtlos: Das nchtionisierende Strahlenschutzgesetz NiSG, das die Sonnenbanknutzung, Laser/Ipl und Ultraschallanwendungen regulieren sollte, wird quasi nicht mit Leben erfüllt – was speziell im Bereich Laser und Ipl eine Katastrophe ist. Es gibt gute Studien aus der Schweiz, die zeigen, wie groß das Problem ist, und Dänemark stellt die Lasertherapie unter einen Arztvorbehalt. Diese ist hier sogar ausschließlich der Dermatologie zugeordnet. Im Dezember kommt eine Zeit der Besinnung und der Planung für 2015. Man darf gespannt sein QUO VADIS Ästhetische Dermatologie?