Egon-Macher-Preis für junge Dermatologen
Noch bis 1. November 2014 können Nachwuchswissenschaftler ihre Arbeiten auf dem Gebiet der experimentellen Dermatologie für die Verleihung des Egon Macher Preises einreichen.
Der mit 5.000 Euro dotierte Egon-Macher-Preis für junge Dermatologen wird seit 2003 jährlich von der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Forschung (ADF) und dem Unternehmen AbbVie verliehen. Er
honoriert und fördert wegweisende wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Dermatologie. „Erkrankungen der Haut können für die Betroffenen erhebliche physische, aber auch psychische
Belastungen darstellen, die sie ihr ganzes Leben begleiten. Durch Forschung auf diesem Gebiet können wir Therapien und Versorgungslösungen entwickeln, die einen echten Unterschied im Leben dieser
Patienten machen“, sagt Priv.-Doz. Dr. med. Johannes Huss-Marp, AbbVie Deutschland.
ADF-Mitglieder unter 38 Jahren können ihre Arbeit zusammen mit einem kurzen Lebenslauf und einer Publikationsliste bis zum 1. November 2014 an die ADF-Geschäftsstelle (als Einzeldatei an
info@adf-online.de) richten. Die Jury besteht aus Vertretern der ADF und des Unternehmens. Die Preisverleihung und eine Kurzdarstellung der prämierten Arbeit durch die Preisträgerin bzw. den
Preisträger erfolgt im Rahmen der ADF-Tagung vom 05. bis 07. März 2015 in Ulm.
Richtlinien
Im Folgenden lesen Sie einen Auszug aus den Richtlinien zur Preisvergabe:
- Der ADF-Nachwuchsforschungspreis ist mit EUR 5000,- dotiert und in maximal zwei Teile teilbar.
- Um die Verleihung können sich alle Mitglieder der ADF, die früher noch nicht ADF-Preisträger/ADF-Preisträgerinnen gewesen sind und nicht älter als 38 Jahre sind, bewerben. Ausgenommen sind
Leiter / Leiterinnen klinischer Abteilungen. Als ADF-Preisträger/ADF-Preisträgerinnen in diesem Sinn gilt nur der Bewerber/die Bewerberin, dem/der der Preis zugesprochen worden ist, sowie der
Senior-Autor der prämierten Arbeit, nicht aber weitere Mitautoren/Mitautorinnen der prämierten Arbeit.
- Um den Egon-Macher-Preis können sich nur Erstautoren/Erstautorinnen der eingereichten Arbeit, nicht aber Koautoren/Koautorinnen bewerben.
- Pro Bewerber/Bewerberin kann für den Preis nur eine einzige Arbeit eingereicht werden.
- Die eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dürfen nicht länger als ein Jahr zuvor erschienen sein. Bei noch nicht im Druck erschienenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung des
Journals beigelegt werden.
- Der Arbeit ist eine Erklärung beizulegen, dass alle an ihrem Zustandekommen beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in geeigneter Weise im Titel, den Fußnoten oder im Text
genannt sind und mit der Einreichung der Arbeit für den Egon-Macher-Preis einverstanden sind.
- Der Großteil der Arbeit sollte an einer dermatologischen Forschungsstätte in Deutschland, Österreich oder der Schweiz durchgeführt worden sein.
- Die Einreichung der Arbeit erfolgt in elektronischer Form (PDF-Datei) bis jeweils zum 01.11. des Vorjahres an die ADF-Geschäftsstelle. Zusätzlich sollte der Bewerber/die Bewerberin einen
kurzen Lebenslauf mit Publikationsliste ebenfalls in elektronischer Version (PDF-Datei) einreichen. Die Einreichung muss gesammelt in einer PDF-Datei erfolgen.
- Die Geschäftsstelle der ADF prüft die eingesandten Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen
Einsendungen an das wissenschaftliche Kuratorium weiter.
- Das wissenschaftliche Komitee bereitet einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ADF vor. Grundlage für die Bewertung der Arbeiten sind: Relevanz, Neuheit und Originalität, Komplexität der
Methoden und der Ausarbeitung, Plausibilität, Qualität des Journals, bisherige wissenschaftliche Leistung des Bewerbers/der Bewerberin.