Anerkennung von Hellem Hautkrebs als Berufskrankheit
Seit dem 01. Januar 2015 ist Heller Hautkrebs in die amtliche Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Sowohl für Dermatologen als auch für Patienten erleichtert dies die Erstattung von Präventions- und Therapiekosten für Personen in Außenberufen mit anerkannter BK 5103.
Die Kosten für die Behandlung multipler Aktinischer Keratosen (AK) und Plattenepithelkarzinomen durch beruflich bedingte UV-Exposition werden nach erfolgreicher Antragstellung des betroffenen Arbeitnehmers von der Unfallversicherung getragen. Bestimmte Berufsgruppen tragen durch regelmäßige Außentätigkeiten ein erhöhtes Risiko, an Hellem Hautkrebs (AK) zu erkranken. Bei Bauarbeitern, Skilehrern, Fernfahrern, Dachdeckern oder anderen Outdoor-Berufen steigt die Prävalenz von AK mit zunehmendem Alter und arbeitsbedingter kumulativer UV-Exposition exponentiell an. Seit dem 01. Januar 2015 sind multiple AK und Plattenepithelkarzinome als BK 5103 neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Der Präsident der Europäischen Hautkrebsstiftung ESCF, Prof. Dr. med. Eggert Stockfleth, Bochum, zeigt sich zufrieden: „Seit einigen Jahren kämpfen wir dafür, dass Heller Hautkrebs als Folge natürlicher UV-Strahlung während der Arbeitszeit als Berufskrankheit anerkannt wird. Bisher war die Anerkennung „wie eine Berufskrankheit“ nach Sozialgesetzbuch (SGB) VII, § 9, Abs. 1 nur als Einzelfallentscheidung möglich. Umso erfreulicher ist es, dass der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufnahme in die Berufskrankheitenliste empfohlen hat und dieses nun zum 01. Januar 2015 erfolgt.“
In vielen gefährdeten Berufsgruppen herrscht bisher kaum Bewusstsein für das erhöhte Risiko. Das Pharmaunternehmen Galderma, das sich in der Prävention und Therapie von Non Melanoma Skin Cancer (NMSC) engagiert, hatte deshalb bereits im Sommer 2014 die Aufklärungskampagne „Action! 1 Minute für Hautgesundheit – Gemeinsam gegen Hellen Hautkrebs“ initiiert. Die Kampagne soll die Awareness von Berufsrisikopatienten steigern und deren bisher nur wenig vorhandene Compliance bei Präventionsmaßnahmen optimieren. Einen wichtigen Vorteil der Anerkennung von Hellem Hautkrebs als Berufskrankheit stellt die erleichterte Erstattung von Präventions- und Therapiekosten für Personen in Außenberufen mit anerkannter BK 5103 dar.
Für die medikamentöse Behandlung von Aktinischen Keratosen stehen verschiedene Wirkstoffe zur Verfügung. Die Photodynamische Therapie (PDT) mit Methylaminolevulinat (MAL) oder Aminolävulinsäure (ALA) wird in den europäischen Leitlinien zu Aktinischen Keratosen auf höchstem Evidenz-Level (AI) empfohlen. MAL-PDT eignet sich besonders für die Flächenbehandlung. Die Behandlung mit MAL-PDT führte in einer Studie mit organtransplantierten Patienten zu einer signifikanten Reduktion der Anzahl neu aufgetretener Läsionen.
Neben der effektiven Therapie ist auch die Prävention von Hellem Hautkrebs bei Risikogruppen von großer Bedeutung. Hier ist zusätzlich zur umfassenden Aufklärung des Patienten ein konsequenter Lichtschutz essenziell. u
Mehr Informationen finden Sie unter:
• www.action-gegen-hellen-hautkrebs.de
• www.youtube.com/user/ActionGegenHautkrebs
Aufklärungsbroschüren können bestellt werden unter: