Biologika in der Versorgung chronischer Entzündungskrankheiten
Beim Hauptstadtkongress Ende Juni 2014 in Berlin standen Themen wie Qualitätssicherung, Versorgungsoptimierung und Patientensicherheit im Fokus. Besonders die Versorgung von Patienten mit chronischen Entzündungskrankheiten stellt unser Gesundheitssystem vor große Herausforderungen.
Steigende Patientenzahlen, immer mehr chronisch kranke Menschen im Arbeitsleben, zunehmender Kostendruck sowie ein Wandel in der Therapielandschaft durch sogenannte Biosimilars in den kommenden Jahren geben Anlass für versorgungspolitische Diskussionen.
Im Rahmen eines von AbbVie unterstützten Pressegesprächs diskutierten Prof. Dr. med. Matthias Augustin, Hamburg, und Prof. Dr. med. Wolfgang Jelkmann, Lübeck, die zukünftigen Herausforderungen in der Behandlung von chronisch-entzündlichen Erkrankungen und die anstehenden Veränderungen in der Therapielandschaft durch Biosimilars.
In den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl von chronischen Entzündungskrankheiten wie rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder Psoriasis deutlich zugenommen. Für die mittelschweren bis schweren Verlaufsformen dieser Erkrankungen stellen monoklonale Antikörper (mAB) seit mehr als zehn Jahren eine wertvolle Therapieoption dar. Bis heute konnten Millionen von Menschen weltweit von der Wirksamkeit dieser biologischen Wirkstoffe profitieren und trotz schwerer Erkrankungen aktiv ihr Leben gestalten.
Zur Langzeitbeobachtung von Biologika wurden zusätzlich zu den klinischen Prüfprogrammen der Hersteller unabhängige Register eingeführt. Das RABBIT-Register beispielsweise wurde 2001 vom Deutschen Rheumaforschungszentrum (DRFZ) zur Beobachtung der Anwendung von Biologika bei erwachsenen Rheuma-Patienten eingerichtet. Register für Psoriasis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und juvenile idiopathische Arthritis folgten in den nächsten Jahren.
„Dank verschiedener Register wie PsoBest konnten wir umfangreiche Belege für die Wirksamkeit und Sicherheit einer Langzeittherapie mit TNF-alpha-Hemmern gewinnen. Diese Daten erleichtern die individuelle Risikoabwägung und bilden die Basis für individuelle Therapieentscheidungen“, erläuterte Augustin.
Prof. Dr. med. Matthias Augustin:
„Angesichts der Schwere und Komplexität von chronischen Entzündungskrankheiten und der vielfältigen Wirkansätze von Immunmodulatoren sollten im Interesse der Patienten Aspekte wie Wirksamkeit und Sicherheit Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen haben."
Prof. Dr. med. Wolfgang Jelkmann:
„Biosimilars sollten über den Handelsnamen und die Chargennummer hinaus durch eine unterscheidbare Wirkstoffbezeichnung (INN) klar identifizierbar sein, sodass zu erkennen ist, um welches Präparat es sich handelt.“
Ähnlich, aber nicht gleich: Biosimilars in den Startlöchern
Für einige Wirkstoffe dieser innovativen Substanzklasse läuft in den kommenden Jahren der Patentschutz aus. Hersteller von Biosimilars stehen bereits in den Startlöchern. Im September 2013 wurden die ersten bioäquivalenten Antikörper des TNF-alpha-Blockers Infliximab zugelassen. Hiermit ergeben sich mit Blick auf die Patientenversorgung eine Vielzahl von Fragen. So sind Nachahmerprodukte von Biopharmazeutika, anders als Generika, nie identisch mit dem innovativen Referenzprodukt. Gründe dafür sind der hochkomplexe Herstellungsprozess, die einzigartige Zell-Masterbank und die Komplexität und Größe des biotechnologisch hergestellten Moleküls. Bei einem Biosimilar sind in der Regel weder die Kulturzellen identisch mit denen des Originalherstellers noch die Zellkulturbedingungen oder die Reinigungsverfahren.
„1:1-Kopien von Biopharmazeutika kann es somit nicht geben. Dies ist auch frühzeitig von den Regulierungsbehörden – wie der EMA in Europa – erkannt worden. Aus diesem Grunde wurde der neue Begriff „Biosimilars“ eingeführt. Darüber hinaus wurden für die Zulassung von Biosimilars eigene Standards und Richtlinien entwickelt“, führte Jelkmann im Gespräch aus.
Vorrang für Wirksamkeit und Sicherheit
In der abschließenden Diskussion gingen die Experten auf die Anforderungen an Pharmakovigilanz und die Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von Biosimilars in der Praxis ein. „Biosimilars sollten über den Handelsnamen und die Chargennummer hinaus durch eine unterscheidbare Wirkstoffbezeichnung(INN) klar identifizierbar sein, sodass zu erkennen ist, um welches Präparat es sich handelt“, betonte Jelkmann. Dies diene der Patientensicherheit, da hierdurch eindeutig nachvollzogen werden könne, welches Präparat der Arzt verschrieben und der Patient tatsächlich erhalten hat. So fordert der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) neben einer klaren Identifizierbarkeit von Biosimilars durch den Handelsnamen und einer eigenen INN auch eine produktgenaue Dokumentation, um eine eindeutige Rückverfolgbarkeit bei Nebenwirkungsmeldungen sicherzustellen. Ebenso sollte nach Auffassung des vfa ein Wechsel von Original zu Biosimilar nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arztes erfolgen und es sollte keine automatische Substitution in der Apotheke geben. Dies entspricht auch der guten Substitutionspraxis in der Apotheke.
Auch wenn Wirtschaftlichkeitserwägungen in die Therapiewahl des Arztes einfließen sollten, müssten doch vor allem die klinischen Profile der Arzneimittel ausreichend berücksichtigt werden. „Denn angesichts der Schwere und Komplexität von chronischen Entzündungskrankheiten und der vielfältigen Wirkansätze von Immunmodulatoren sollten im Interesse der Patienten Aspekte wie Wirksamkeit und Sicherheit Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen haben“, betonte Augustin abschließend. Cb