Gastkommentar Ein erstes Gerichtsurteil vom 13. November 2019 bestraft eine Kosmetikerin für illegale Fillerbehandlungen. Ein Kommentar von Dr. med. Klaus Hoffmann, Bochum.
Im Bochumer Fall ist das Urteil gesprochen. Vier Jahre Haft!
Ich danke in diesem Zusammenhang den RA’innen Dr. Gwendolyn Gemke und Britta Holzenleuchter für ihre wichtigen juristischen Einschätzungen.
Betrachten wir den ersten der beiden Bochumer Fälle, die abgeurteilt sind: Vier Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro wurden verhängt für schwere Körperverletzung,
Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Heilberufegesetz.
Hier haben die Anwältinnen uns auch ausführlich auseinandergesetzt, warum dies gut und rechtens ist. Genauer betrachtet hilft aber nur die Verschreibungspflicht und die Veränderung der
Packungsbeilage der Filler.
In Bochum war es so, dass die Dame vom Ordnungsamt zur Unterlassung aufgefordert wurde, dann offensichtlich bereits juristische Sanktionen verhängt waren, gesprochen wurde von bis zu sechs
Monaten auf Bewährung – und trotzdem weitergemacht wurde.
Das alles endete dann unter den Augen aller Behörden und von uns Ärzten in den bekannten Katastrophen. Auch ihre Cousine arbeitete in ähnlichen Größenordnungen.
Es ist von Millionenumsätzen die Rede, die nicht versteuert wurden und für die es offensichtlich auch keine ausreichenden Aufzeichnungen gab. Versicherung und standardmäßige Aufklärung?
Fehlanzeige!
Auch die Hygiene hat der Richter als mehr als problematisch bezeichnet.
Gerade diese Fälle zeigen, warum wir die Verschreibungspflicht brauchen.
Niemand kann verstehen, dass beim Pferd eine Verschreibungspflicht für Hyaluronsäure gegeben ist und beim Menschen nicht. Wir müssen den Bezug von Nicht-Ärzten drosseln. Wir müssen bekämpfen,
dass Heilpraktiker so dargestellt werden, als ob sie, allein weil sie Heilpraktiker sind, diese Behandlung durchführen könnten.
Nicht einmal für Ärzte reicht allein die Approbation aus.
Dies adressieren die guten Fillerhersteller damit, dass sie in ihre Beipackzettel schreiben: „nur durch speziell ausgebildete oder speziell qualifizierte Ärzte“.
Das Arztsein allein reicht also nicht, sondern es braucht eine Qualifikation, die zusätzlich zu erwerben ist. Mit diesem Wunsch zur Änderung des Beipackzettels als auch der Verschreibungspflicht
wird die DGBT in das Jahr 2020 gehen und eine Kampagne fahren.
Diese wird auf der DGBT-Tagung vorgestellt und Teil einer großen politischen Kampagne und Arbeit werden.
„Niemand kann verstehen,
dass beim Pferd eine
Verschreibungspflicht
für Hyaluronsäure gegeben
ist und beim Menschen
nicht.“
In einem Land, in dem man eine Holzsammelgenehmigung und einen Angelschein braucht, kann es nicht sein, dass ein Alter von 25 Jahren, ein Volksschulabschluss und eine kurze Prüfung beim
Gesundheitsamt ohne Ausbildungsverpflichtung reicht, um Heilpraktiker zu werden und derartige Dinge zu injizieren. Unter den Augen der gesammelten Ärzteschaft ist ein Sumpf im Internet
entstanden, in dem Ästhetik verkauft wird, ohne dass eine ausreichende Qualifikation vorhanden ist.
Wie bei den Lasern auch, jammern nun diejenigen, die es nicht mehr machen sollen, sprechen von Berufsverboten und dass wir nur unliebsame Konkurrenz loswerden wollen.
Das ist natürlich Unsinn.
Ärztinnen und Ärzten geht es um die Qualität der Behandlung und nicht mehr. Gerade diejenigen, die gut ausgebildet und qualifiziert sind, haben genug Patienten und es mit Sicherheit nicht nötig,
irgendwelche Kosmetiker und Heilpraktiker als „Konkurrenz“ zu sehen. Hier geht es um die Sache – und da geht einiges gehörig in die falsche Richtung.
Jeder muss sich bei seinem Bundestagsabgeordneten dafür einsetzen, dass sich etwas ändert. Vielleicht ist es für den einen oder anderen der erste Brief an seinen Abgeordneten, nur: Er muss
geschrieben werden!
Gleichermaßen muss die Fachgesellschaft DGBT (info@dgbt.de) über Fehlverhalten von Kosmetikerinnen, Heilpraktikern und Ärzten informiert werden, sodass juristische Schritte eingeleitet werden
können.
Es ist hohe Zeit, sich zu wehren!|
Kontakt
Dr. med. Klaus Hoffmann
Abteilung für ästhetisch-operative Medizin
und kosmetische Dermatologie
St. Josef-Hospital
Gudrunstraße 56
44791 Bochum
Tel.: 0234 – 509 – 34 60 / – 34 03